Vorbesitz: Fahrerlaubnisklasse A1
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
6 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen"
4 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse A"
Praktische Ausbildung:
Gemäß der Fahrschülerausbildungsordnung
3 Überlandfahrten zu 45 Minuten
2 Autobahnfahrten zu 45 Minuten
1 Nachtfahrt zu 45 Minuten
Prüfungen:
eine Theoretische Prüfung
eine Praktische Prüfung
Vorbesitz:
Fahrerlaubnisklasse "3" die vor dem 01.04.1980 erteilt wurde
Die alte Fahrerlaubnisklasse "3" die vor dem genannten Datum erteilt wurde, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern der heutigen Klasse A1
Somit ist die Klasse A1 vorhanden und dient als Grundlage zum direkt möglichen Aufstieg in die Klasse A unter nachfolgenden Voraussetzungen
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
6 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen"
4 Doppelstunden Zusatzstoff " Klasse A"
Praktische Ausbildung:
Gemäß der Fahrschülerausbildungsordnung
3 Überlandfahrten zu 45 Minuten
2 Autobahnfahrten zu 45 Minuten
1 Nachtfahrt zu 45 Minuten
Prüfungen:
eine theoretische Prüfung erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich