Ablauf einer Ausbildung


Schritt 1: Anmeldung in der Fahrschule

Erforderliche Unterlagen:

  • Zwei biometrische Passbilder

  • Kursbescheinigung "Erste Hilfe"

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

  • Antragsgebühr: Ersterwerb 43,40 €/ Erweiterung 42,60 €/ BF 17 mit zwei Begleitpersonen 75,50 €/ Erweiterung bei Umwandlung eines alten Führerscheines ein einen neuen im Scheckkartenformat 57,90 €

Schritt 2: Theoretischer Unterricht

Grundsätzlich gilt:
Begleitung durch den theoretischen Stoff durch den Fahrlehrer. Niemand wird dabei alleine gelassen.

Mindeststunden Theorie:
Grundstoff: bei Ersterwerb 12, bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Dazu kommt der klassenspezifische Stoff:

Klasse A, A2, A1: 4 Doppelstunden

Klasse B, AM, L: 2 Doppelstunden

Unterricht findet 2 x wöchentlich Dienstag und Donnerstag von 18:30 bis 20:00 Uhr in der Fahrschule statt. Bei Bedarf kann auch gerne während der Bürozeiten Hilfestellung für die theoretische Prüfung gegeben werden.

Schritt 3: Fahrausbildung

Die praktische Ausbildung teilt sich auf in fünf Ausbildungsstufen: Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe sowie die Sonderfahrten und eine Reife-und Teststufe.

Wie viele Fahrstunden?
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt.

 

Die wichtigsten Faktoren sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit.
Die praktische Ausbildung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der Fahrschüler/die Fahrschülerin die notwendige Reife, insbesondere auch in schwierigen Situationen erlangt hat (er/sie muss "FAHRFERTIG" ausgebildet sein) !  Das dient vor allem der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Fahrausbildung muss so durchgeführt werden, dass der Fahranfänger, sobald er die Fahrerlaubnis besitzt, alle Situationen im Straßenverkehr beherrscht.
Wie lange vor dem Erreichen der Altersgrenze darf man die theor. bzw. die prakt. Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Den Führerschein erhält man natürlich trotzdem erst am entsprechenden Geburtstag.