Mindestalter: 17 Jahre beim "begleiteten Fahren ab 17 Jahren", ansonsten 18 Jahre
Vorbesitz: Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren oder Fahrerlaubnisklasse B ab 18
Jahren
Inhalt:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kG
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (PKW + Anhänger) darf über 3500 kG, aber nicht mehr als 4250 kG betragen
Hinweis: Ausschlaggebend sind hierfür immer die Angaben in den Fahrzeugpapieren. (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2)!
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
mindestens 150 Minuten
Praktische Ausbildung:
mindestens 225 Minuten als Stationsausbildung
mindestens 60 Minuten Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Prüfung:
keine theoretische Prüfung erforderlich
keine praktische Prüfung erforderlich