Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren

Mindestalter: 17 Jahre
Anmeldung: ist mit 16 1/2 Jahren möglich

Inhalt:

Kraftfahrzeuge mit:
einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kG und maximal
8 Sitzplätzen plus Fahrersitz

Anhängerregelung 01:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kG sind immer erlaubt
zG 3500 kG PKW + zG 750 kG Anhänger = zG Fahrzeugkombination 4250 kG

Anhängerregelung 02:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kG sind dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (PKW + Anhänger) insgesamt 3500 kG nicht überschreitet
zG PKW + zG Anhänger = zG Fahrzeugkombination maximal 3500 kG


Ausbildung

Theoretische Ausbildung:

12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen"
2 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse B"
Falls bereits eine Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist reduziert sich der Grundstoff um 6 Doppelstunden

 

Praktische Ausbildung:

Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände
Stufe 01: Grundstufe
Stufe 02: Aufbaustufe
Stufe 03: Leistungsstufe
Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Stufe 05: Reife- und Teststufe

Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten


Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 x 45 Minuten Überlandfahrten

4 x 45 Minuten Autobahnfahrten

3 x 45 Minuten Nachtfahrten


Prüfungen:

eine theoretische Prüfung ist erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich

 

Besonderheiten:

Anforderungen an die Begleitpersonen:
Mindestalter 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B oder gleichwertig
Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister


Geltungsbereich:

Das Fahren ist nur mit den eingetragenen Begleitpersonen innerhalb unserer Staatsgrenzen erlaubt.

 

Einschluss von Klassen:
Die Fahrzeuge der eingeschlossenen Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson bewegt werden.


Umtausch:

Am 18. Geburtstag Umtausch des "Führerscheins ab 17 Jahren" in den Kartenführerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle
(in Kiel wird der Führerschein zugeschickt).